Allgemeine Geschäftsbedingungen Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke – PSW GmbH, Bildungs- und Freizeitzentrum Wolmirstedt (BFZ)

§ 1 Geltungsbereich

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages können ebenfalls nur schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, als auch gegenüber von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

4. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Vertragsschluss

1. Anmeldungen können per Fax, vor Ort schriftlich oder per Mail an die Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke – PSW GmbH gerichtet werden. Die Anmeldung für Gruppenveranstaltungen muss den oder die Gruppenverantwortlichen namentlich benennen sowie die Anzahl der weiteren TeilnehmerInnen enthalten. Die anmeldende Instanz steht für die Vertragsverpflichtungen aller TeilnehmerInnen wie für die eigene Verpflichtung ein und muss erreichbar sein.

2. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages ergibt sich aus der Zusendung der Anmeldung zugunsten des Kunden nicht. Für den Kunden stellt die Anmeldung ein bindendes Angebot dar. Nach Anmeldung einer Belegung wird gegebenenfalls ein Buchungsvertrag zugesandt, der nach der auf dem Vertrag angegebenen Frist im BFZ in Wolmirstedt vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, so ist die Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke – PSW GmbH berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben.

3. In den Vertrag sind alle Wünsche hinsichtlich Verpflegungsleistungen, Unterkunft und Seminarräumen zu aufzunehmen. Erst durch die Übersendung des von uns und dem Kunden unterzeichneten Buchungsvertrages kommt ein bindender Vertrag zustande.

4. Verfolgen Sie mit Ihrer Institution gemeinnützige oder mildtätige Zwecke und ist die Gemeinnützigkeit anerkannt wird auf den Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer erhoben. Der Nachweis ist vor Rechnungsstellung zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Umsatzsteuer berechnet werden.

5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dem Gesamtpreis keine Reiserücktrittsversicherung enthalten ist. Es wird empfohlen, eine derartige Versicherung abzuschließen sowie das Risiko der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit durch entsprechende Versicherungen abzudecken.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Eine Anzahlung von 20 Prozent des Gesamtpreises ist sechs Wochen vor Anreise fällig. Die Restzahlung ist fällig ohne Skonto mit Erhalt der Rechnung. Die GmbH hat das Recht, Abschlagsrechnungen zu stellen.

2. Die in den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen ausgewiesenen Preise für die Angebote sind lediglich Richtpreise. Es gelten ausschließlich die im Vertrag ausgewiesenen Preise. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

3. Wird von der Kommune für die Dauer des Aufenthalts eine Kurtaxe erhoben, ist diese nicht Teil des in dem Vertrag aufgeführten Preises und ist am Anreisetag bei uns zu zahlen.

§ 4 Leistungsänderung:

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. Änderung der Unterkunft), sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und die Veranstaltung nicht gefährden.

§ 5 Rücktritt

1. Der Kunde kann vor Vertragsbeginn zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist gegenüber der Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke – PSW GmbH schriftlich zu erklären. Tritt der/die Anmeldende vom Vertrag zurück oder wird die Veranstaltung nicht wahrgenommen, so ist der Veranstalter berechtigt, von dem Kunden einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen.

Der Anspruch auf Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:

– Es wird prinzipiell eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.

– 60 bis 30 Tage vor Reisebeginn sind 10 % des Reisepreises fällig.

– 29 bis 16 Tage vor Reisebeginn sind 25 % des Reisepreises fällig.

– Vom 15. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn werden 40 % des Reisepreises in Rechnung gestellt.

– Erfolgt gar keine Absage oder erfolgt die Absage ab sieben Tage vor dem Anreisetag so sind 70% der bestellten Leistungen zu bezahlen.

2. Bei Reduzierung der angemeldeten TeilnehmerInnen um mehr als 20% sind unabhängig hiervon für alle nicht angereisten Gäste 70% des Reisepreises zu zahlen.

3. Eine Anreise mit mehr oder anderen TeilnehmerInnen als angemeldet ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht möglich.

4. Die Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke – PSW GmbH ist berechtigt, in begründeten nicht von ihr verschuldeten Fällen (Havarie, technische Probleme usw.) von dem Vertrag zurückzutreten. Der Kunde und die TeilnehmerInnen haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, Aufwendungsersatz oder sonstigem finanziellem Ausgleich.

Ist der Buchungsvertrag in Folge höherer Gewalt nicht durchführbar, wird der Vertrag automatisch aufgelöst. Die wechselseitigen Erfüllungsansprüche entfallen, Ansprüche auf Schadenersatz oder Stornierungskosten sind ausgeschlossen.

Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen herbeigeführtes Ereignis, das unvorhersehbar und ungewöhnlich ist, und das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann. Hierunter fallen insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien, wie die SARS CoV-2-Virus-Pandemie) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt oder nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingeschätzt wird.

Die Vertragsparteien haben sich rechtzeitig und nachweisbar über die Nichtdurchführung des Buchungsvertrages zu informieren.

5. Die GmbH ist berechtigt, im Falle des Nachweises einen höheren Schadensersatz zu verlangen. Dem Kunden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder geringer ist.

§ 6 Gewährleistung

1. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich zu melden, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

2. Der Kunde sowie die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, das Inventar sowie die Unterkünfte schonend zu behandeln. Der Kunde haftet für alle während der Gebrauchsüberlassung entstandenen Schäden, die durch ihn oder die von ihm entsandten Personen verursacht wurden. Bei Schlüsselverlust sind die Kosten für die Neubeschaffung und den Einbau der Schlüsselanlage vom Kunden zu tragen. Die Ersatzpflicht tritt auch ein, wenn Schäden ohne Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) verursacht worden sind. Die Ersatzpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Aufsichtspersonal seiner Überwachungspflicht nachgekommen ist. Die Haftung für ein mitwirkendes Verschulden des Geschädigten nach § 254 BGB wird durch die Vereinbarung nicht berührt.

3. Für die Dauer einer Freizeitmaßnahme (Wochenendprojekt, Ferienmaßnahme) wird die Ausübung der Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmer dem Veranstalter übertragen. Die Aufsicht der Betreuer über die Teilnehmer kann nur in einem Umfang wahrgenommen werden, der zumutbar ist. Dies gilt insbesondere zu Zeiten der Nachtruhe oder während anderer unaufschiebbarer Verrichtungen. Die Hausordnung ist einzuhalten.

4. Die GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

5. a. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz inklusive Ersatz nutzloser Aufwendungen als oben aufgeführt ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.

b. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Wolmirstedt.

§ 8 Schlussbestimmung

Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Stand 01/2024

Das BFZ ist eine Einrichtung der Gemeinnützigen Paritätischen Sozialwerke – PSW GmbH